Die osteopathische Behandlung wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Mittlerweile erstatten Ihnen viele private und gesetzliche Kassen, sowie auch Zusatzversicherer die Kosten der Behandlung ganz oder anteilig.
Meine Empfehlung: informieren Sie sich vorab bei ihrer Krankenkasse über die jeweiligen Leistungen und Bedingungen.
Auskunft über die Höhe der Behandlungskosten gebe ich Ihnen gerne telefonisch oder schriftlich.